TIWAG Vertragsverhandlung – Geschieberäumung Im Gemeinderat trägt der Gemeindeanwalt Dr. Sallinger den aktuellen Status vor und bittet gleichzeitig um einen Grundsatzbeschluss zur weiteren Vorgehensweise. Seitens des Gemeinderates wurden verschiedene Bedenken zum vorliegenden Vertragspaket geäußert. Diese Themen wurden durch Dr. Sallinger aufgenommen und werden in den weiteren Verhandlungen berücksichtigt. Im Grundsatzbeschluss wird die blockweise Verhandlung der Themen, die Erweiterung des Verhandlungsteams der Gemeinde durch die Substanzverwalterin, als auch die Begrüßung eines baldigen Vertragsabschlusses festgehalten. Unter Berücksichtigung der eingebrachten Bedenken beschließt der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss einstimmig. Mit dieser Grundlage werden nun die Verhandlungen mit der TIWAG wieder aufgenommen. Seitens Junges Neustift nimmt VizeBgm. Franz Gleirscher an den Verhandlungen teil. Festzuhalten ist, dass zwar ein rascher Vertragsschluss begrüßenswert ist, nicht jedoch zu untragbaren Bedingungen für unsere Gemeinde. Trotz der weitestgehend noch nicht final ausgehandelten kritischen Punkte wurde das Thema wiederholt durch Bgm. Andreas Gleirscher zum voreiligen Beschluss vorgelegt. Nur durch das energische Entgegentreten unserer Liste „Junges Neustift“ und Liste Zukunft Neustift konnten immer wieder neue Verhandlungsrunden erzwungen werden. |
Baufortschritt Aufbahrungskapelle – Vergaben DI Dr. techn. Christoph Niederegger merkte an, dass man mit der Strabag eine Gewährleistungsverlängerung auf 10 Jahre für die Natursteinarbeiten verhandeln solle, da diese Arbeiten bei zu niederen Temperaturen verrichtet wurden. Der Gemeinderrat beschloss einstimmig, dass ein Gemälde des Künstler Friedrich Complojer und ein dazu passendes Kreuz in der Aufbahrungshalle installiert werden soll und zusätzlich eine, dem Raum entsprechende Vorrichtung entworfen werden soll, mit der die beiden christlichen Symbole im Bedarfsfall verdeckt werden können. Die Fliesenleger- und Tischlerarbeiten für die “Stube”, sowie die Gestaltung der Pfostenriegelfassade werden in der nächsten GR-Sitzung vergeben bzw. beschlossen. |
Leistbares Wohnen: Die Siedlungsentwicklung im Bereich „Stackler“ wurde bereits in der letzten Gemeinderatsperiode unter Bgm. Peter Schönherr mit dem Tiroler Bodenfonds, der Gemeinde und der Eigentümerfamilie Egger erarbeitet. Von den insgesamt 10.000 m2 werden ca. 7.000 m2 zu einem günstigen Preis an den Tiroler Bodenfonds zur Entwicklung von bebaubaren und erschlossenen Grundstücken zur Befriedigung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung zu leistbaren Bedingungen verkauft. Der Raumordnungsausschuss der Gemeinde Neustift, unter Obmann GV DI Dr. Christoph Niederegger (Junges Neustift), empfahl die erforderlichen Umwidmungen und die Erlassung der Bebauungspläne für die Beschlussfassung in der Gemeinderatssitzung vom 31.01.2023. Dadurch wird es der Neustifter Bevölkerung in Zukunft ermöglicht, leistbaren Wohnraum zu schaffen. Durch die Nutzung der Planungsinstrumente der örtlichen Raumordnung wird in Folge sichergestellt, dass eine sinnvolle und zielgerichtete Siedlungsentwicklung im betreffenden Bereich erfolgt. Die Gemeinde Neustift hat es also in der Hand, wie die Grundstücke bebaut und Wohnraum vergeben wird. In der Gemeinderatssitzung vom 31.01.2023 wurden nun die raumordnungstechnischen Randbedingungen geschaffen, um das Projekt zu realisieren. Es sollen auch die vormals privaten Zufahrten unentgeltlich ins öffentliche Gut übertragen werden. Dies soll durch den Bodenfond finanziert werden. Es besteht nun die einmalige Chance einer qualitätsvollen bedarfsorientierten Siedlungsentwicklung, mit einem höchst verlässlichen Partner, im Bereich Stackler. Obmann des Raumordnungsausschusses |
Allfälliges Inklusiven Wohnen: Kindergarten/Kinderkrippe: |