Oberbergtal – endlich Bewegung!?

Seit über einem Jahr drängt Junges Neustift auf eine Lösung der Straßensituation Oberberg. (Seduck bis Oberiss) Dem Gemeinderat wurde nun ein erster Projektplan durch Planer Dipl. Ing. Daniel Illmer präsentiert.

Dipl. Ing. (FH) Markus Müller hinterfragt die Vorgehensweise des Bürgermeisters als Verhandlungsführer, nachdem viele Grundbesitzer nach wie vor unzureichend eingebunden sind. Bei der Entwicklung der Straße müssen alle Betroffenen sowie auch der Gemeinderat informiert werden. Es muss zielstrebig und lösungsorientiert vorgegangen werden. Die Realisierung muss nun ehestmöglich erfolgen.

Auf Antrag von Junges Neustift erfolgte ein Beschluss zur Bekundung des öffentlichen Interesses an der Umsetzung der geplanten Straße. Eine Realisierung mit allen Schutzmaßnahmen kann nur mit Zustimmung der Grundbesitzer erfolgen. Ebenso wurde auf Anfrage von Junges Neustift von Bgm. Andreas Gleirscher bestätigt, dass der Forstwegbau von Seduck im Jahr 2024 fertiggestellt wird.

Die bestehende Notweglösung ist mit 05. November ausgelaufen, sodass ab diesem Datum keine vertragliche Grundlage zur Benutzung der Straße besteht. Leider konnte Bgm. Andreas Gleirscher bei der Gemeinderatssitzung hierzu keine Informationen zur Fortführung der Nutzung vorbringen.

 

Startschuss für das Gewerbegebiet Kampl!

In der GR -Sitzung stellt GV Dr. Christoph Niederegger, als Obmann des Ausschusses für Raumordnung, den Erschließungsplan für das Gewerbegebiet Kampl vor, welcher einstimmig vom GR angenommen wurde. Dadurch kann nun die Erschließung des Gewerbegebietes erfolgen. GV Dr. Christoph Niederegger fordert vom Bürgermeister die Bereitstellung des erforderlichen Budgets, sodass das Gewerbegebiet 2024 fertiggestellt werden kann.

Dadurch wäre die Möglichkeit geschaffen, Firmen im Gemeindegebiet Neustift anzusiedeln und dadurch ständige Kommunalsteuereinnahmen für die Gemeinde Neustift zu erzielen. Heimischen Firmen soll dadurch die Chance geboten werden, sich in der Heimatgemeinde weiterentwickeln zu können.

Energie – Gemeinde eigene Wasserkraft

Seit der Periode wird im Ausschuss Energie, Umwelt, Recycling und Nachhaltigkeit mit Obmann Ing. Daniel Neunhäuserer an der Realisierung von Projekten zur Erweiterung der Nutzung der Wasserkraft gearbeitet. Hierbei wurden Bereiche der Ruetz mit entsprechenden Energieertragspotential bei gleichzeitig überschaubaren Eingriff in die Natur und Umwelt identifiziert.

Der Empfehlung des Ausschusses zur Vergabe der Planungsarbeiten wurde im Gemeinderat gefolgt. Nun werden die detaillierten Betrachtungen zu möglichen Standorten, Wassermengen und damit Energieertrag sowie der Realisierungszeitraum durchgeführt.

Wir von Junges Neustift werden die Realisierung weiter vorantreiben und sicherstellen.

 

Verkehrsberuhigung Dorf

Im Gemeinderat wurde ein Konzept zur Reduktion der Verkehrsbelastung im Ortskern präsentiert. In den Sommermonaten wird eine Fußgängerzone ab 16 Uhr realisiert.

Ziel dieser Initiative ist es, dass der durchschnittliche tägliche Verkehrsfluss von ca. 1.200 Autos pro Tag deutlich reduziert wird. Junges Neustift fordert hier eine Begrenzung für ein Jahr, um in der Testphase evaluieren zu können, ob die Maßnahmen ausreichend und passend sind, bevor weitere Entwicklungsschritte gesetzt werden.

Verbauung – Zegger Brücke – Gefahr in Verzug!

GR Dipl. Ing. (FH) Markus Müller erkundigt sich zum Fortschritt inwieweit die wichtigen Verträge – Bereich Zegger Brücke – zur Überführung der Flächen ins öffentliche Gut unterschrieben sind. Bgm. Andreas Gleirscher gibt zu Protokoll, dass sämtliche Verträge unterzeichnet sind und die Grundübertragung demnächst erfolgen soll. Dipl. Ing. (FH) Markus Müller führt weiter fort, dass im Bereich Zegger Brücke bereits Gefahr in Verzug besteht. Fast jährlich entstehen für Gemeinde und betroffene Grundbesitzer große Schäden durch Hochwasser. Auch in den kommenden Jahren sind durch veränderte Witterungssituationen weitere Überschwemmungen zu erwarten. Wir fordern ein rasches Handeln seitens der Gemeinde. Die Konzeptplanungen zur Verbauung bestehen und können erst nach Grundübertragungen umgesetzt werden. – Es besteht Handlungsbedarf!

 

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