Rückhaltebecken Neustift – wichtiger Schritt zur Abwasserableitung

Im Zusammenhang mit der geplanten Ableitung des Abwassers von Neustift nach Innsbruck ist die Gemeinde verpflichtet, ein sogenanntes Retentionsbecken(Rückhaltebecken) umzusetzen. Dieses Becken dient dazu, die anfallenden Wassermengen zwischenzuspeichern und insbesondere den Anteil an Oberflächenwasser deutlich zu reduzieren.

Da jeder Kubikmeter Wasser kostenpflichtig abgeführt werden muss, ist diese Maßnahme aus wirtschaftlicher Sicht unumgänglich. Das Rückhaltebecken entlastet nicht nur die Ableitungsinfrastruktur, sondern sorgt auch für eine nachhaltige Steuerung der Abwassermengen.

Der Gemeinderat hat daher den Beschluss zur Beauftragung der weiteren Projektabwicklung gefasst. Die Errichtung ist im Bereich der Ortseinfahrt Neustift Dorf, in den angrenzenden Feldern, vorgesehen. Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf rund 1 Million Euro.

Mit diesem Schritt kommt die Gemeinde ihrer Verantwortung nach, zukünftige Anforderungen an die Abwasserentsorgung ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll zu erfüllen.

 

Forststraße Pinnis – Wiederherstellung nach Unwetterschaden und Felsbruch

In den Jahren 2022 und zuletzt 2023 kam es im Bereich der Forststraße im Pinnistal zu einem massiven Felssturz. Dabei wurden sowohl das Bachbett als auch die Forststraße schwer beschädigt. Durch die Verlagerung des Bachlaufs ist die Strecke seither nicht mehr befahrbar. Eine Befahrung ist aktuell nur über die alternative Route beim Café Marlo möglich.

Die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands ist dringend erforderlich und mit Gesamtkosten von rund 650.000 Euro verbunden. Die Finanzierung erfolgt zu 60 % durch den Bund, 20 % durch das Land Tirol und 20 % durch die Gemeinde, was einen Gemeindebeitrag von etwa 130.000 Euro bedeutet.

Die Realisierung des Projekts ist für das Jahr 2026 vorgesehen. Die Sanierung ist entscheidend für die Wiederherstellung der forstlichen Erschließung, den Schutz der Infrastruktur und die dauerhafte Erreichbarkeit des hinteren Talbereich

 

Neustift Dorf – Verordnungen zur Fußgängerzone

Im vergangenen Jahr wurde die Begegnungs- bzw. Fußgängerzone im Ortskern umgesetzt, mit der Maßgabe, nach einem Jahr eine Evaluierung der Maßnahmevorzunehmen. Die Gestaltung des Dorfplatzes wird positiv bewertet, doch es gab  eine Unterschriftensammlung von Anrainern und Betrieben gegen das Fahrberbot im Bereich Dolce Lea bis Gumpoldsbrücke.

Daher hat der Gemeindrat nun beschlossen, dass das ganzjährige Durchfahrtverbot für den Bereich aufgehoben wurde.

Wir für unsere Gemeinde.

Eure Mandatare der Liste Junges Neustift.

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