Im Zusammenhang mit der geplanten Ableitung des Abwassers von Neustift nach Innsbruck ist die Gemeinde verpflichtet, ein sogenanntes Retentionsbecken(Rückhaltebecken) umzusetzen. Dieses Becken dient dazu, die anfallenden Wassermengen zwischenzuspeichern und insbesondere den Anteil an Oberflächenwasser deutlich zu reduzieren.
Da jeder Kubikmeter Wasser kostenpflichtig abgeführt werden muss, ist diese Maßnahme aus wirtschaftlicher Sicht unumgänglich. Das Rückhaltebecken entlastet nicht nur die Ableitungsinfrastruktur, sondern sorgt auch für eine nachhaltige Steuerung der Abwassermengen.
Der Gemeinderat hat daher den Beschluss zur Beauftragung der weiteren Projektabwicklung gefasst. Die Errichtung ist im Bereich der Ortseinfahrt Neustift Dorf, in den angrenzenden Feldern, vorgesehen. Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf rund 1 Million Euro.
Mit diesem Schritt kommt die Gemeinde ihrer Verantwortung nach, zukünftige Anforderungen an die Abwasserentsorgung ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll zu erfüllen.